From: <meldewesen.WPM@fma-li.li>
Subject: Update transaction reporting according Article 26 MiFIR-XML schema
To:
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Änderung an den technischen Spezifikationen in Bezug auf die Meldepflicht von Transaktionsdaten gem. Art. 26 MiFIR vorgenommen. Dabei wurde eine Ergänzung unter Kapitel 3.4 der FMA-Wegleitung 2017/19 in Bezug zur Feedback-Datei vorgenommen.
Wir möchten Sie abermals darauf hinweisen, dass ab dem 18. Februar 2019 nur noch das neue XML-Schema für die Einreichung von Transaktionsdaten gem. Art. 26 MiFIR verwendet werden kann. Um einen nahtlosen Übergang auf das neue XML-Schema zu ermöglichen, steht es jedem Meldepflichtigen frei, über die Testumgebung der FMA Liechtenstein Testmeldungen mit dem neuen Schema einzureichen.
Am 14. Februar 2019 wird bei der FMA Liechtenstein eine Systemwartung durchgeführt, somit können an diesem Tag weder auf der Produktivumgebung noch auf der Testumgebung Transaktionsdaten gemeldet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Beste Grüsse
FMA – Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Bereich Wertpapiere und Märkte
Landstrasse 109 l Postfach 279
9490 Vaduz l Liechtenstein
Tel. +423 236 73 73 l Fax +423 236 73 75