Ab dem 18. Februar 2019 kann nur noch das neue XML-Schema für die Einreichung von Transaktionsdaten gem. Art. 26 MiFIR verwendet werden.
Um die inhaltliche Richtigkeit von Transaktionsmeldungen nach Art. 26 MiFIR zu überprüfen, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA Validierungsregeln veröffentlicht, die auf der Internetseite der ESMA abrufbar sind.
Hier handelt es sich um einen Ausschnitt der Informationen, welche die Bafin am 05.03.2018 an die registrierten "Direktmelder" versendet hat. Die Veröffentlichung an dieser Stelle erfolgt mit Genehmigung der Bafin.
Häufig aufkommende Fragen zum Thema MiFIR - Meldetool
Hier sind Dokumente mit Fragen und Antworten, bezüglich des Themas MiFIR Artikel 26, von der Esma zu finden.